Förderung und Finanzierung
Jedes unserer Lastenräder ist leasingfähig. Fast alle Räder sind förderfähig. Jedes Rad ist finanzierbar. Am 1. Oktober 24 startet endlich die BAFA Lastenradförderung mit bis zu 25% oder max. 3.500 € Förderung. Jedes Lastenrad, daß für und über die Firma angeschafft wird, ist damit förderfähig. Das Förderprogramm läuft bis 2027 und gerne informiert unser Beraterteam über alle Fragen zur Förderung und natürlich zu alternativen Finanzierungs- und Leasingoptionen. Dazu unterstützen wir auch bei der Einführung eines Dienstradleasing im Unternehmen. Sprech uns gerne an, wenn es dieses Angebot noch nicht bei dir in der Firma gibt!
BAFA Bundesförderung für Gewerbe: 25% bis 2027!
Mit der Förderung von E-Lastenfahrrädern durch die BAFA wird vom 1.10.2024 – 30.06.2027 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr wieder gefördert.
-
Was wird gefördert?
Alle unsere Lastenräder, die fabrikneu sind, einen E-Antrieb und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg mit Transportmöglichkeit haben. Diese Räder können und müssen mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad. Für diese Räder können 25% Fördermittel inkl. Zubehör (Schlösser, Aufbauten) bis zu 3.500 € beantragt werden. Pro Unternehmen können natürlich auch mehrere Lastenräder gefördert werden.
-
Wer ist förderfähig?
Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen). Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen und Vereine.
-
Was wird benötigt?
Ein vollständiges und unverbindliches Angebot über ein passendes Lastenrad, welches wir jederzeit und gerne kostenfrei erstellen – Top Beratung inklusive. Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind zudem nachfolgend Unterlagen und Nachweise zu erbringen: Das ausgefüllte Online-Verwendungsnachweisformular, ein selbsterstellter fotografischer Nachweis sowie der Lieferungsvertrag (Auftrags-/Bestellbestätigung) von uns. Dazu ein zahlenmäßiger Nachweis (Rechnung). Auf Anfrage übernehmen wir das Antrags- und Abrechnungsverfahren gerne für unsere Kunden. Wende dich hierzu gerne an unsere Förderexperten.
-
Wie ist der Ablauf?
Unser Angebot wird samt Förderantrag bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) eingereicht. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, gibt es einen positivem Bescheid. Dann wird das Rad bestellt oder gleich montiert, wenn es auf Lager ist. Nach Einreichen der Rechnungsunterlagen beim BAFA, fließen dann satte 25% zurück aufs Konto. Gerne übernehmen wir den Prozess der Antragsstellung und Abrechnung für dich. Wende dich daher gerne an unsere Förderexperten.
-
Wo finde ich weitere Infos?
Alle Informationen und Links, um die Förderung zu beantragen inkl. der Angaben, wer antragsberechtigt ist, wie eine Kombination mit Raten- und Mietkauf möglich ist und welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen findest du auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dazu unterstützen wir gerne bei der Antragstellung. Wende dich daher gerne an unsere Förderexperten Jonas und Julian.
Durch Leasing ist eine Ersparnis bis zu 40 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.
-
Was kann geleast werden?
Jedes der von uns angebotenen Lastenräder ist leasingfähig z. B. über den Arbeitgeber und 36 Monate Laufzeit. Auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist Fahrrad-Leasing eine preiswerte, gesunde und umweltfreundliche Ergänzung oder Alternative zum Dienstwagen.
-
Was kann ich sparen?
Arbeitnehmer sparen bei der Anschaffung ihres Fahrrads mittels Dienstradleasing bis zu 40 % gegenüber dem Privatkauf. Dazu zahlen sie nur geringe monatliche Raten und die private Nutzung des Rades ist natürlich erlaubt. Durch eine attraktive Gehaltsumwandlung werden zudem Steuern gespart und Lohnnebenkosten reduziert.
-
Was kostet das?
Für Arbeitgeber entstehen keinerlei Kosten – ganz im Gegenteil: Das Angebot eines Dienstradleasings kann für ein Unternehmen finanzielle Vorteile bringen durch die Reduktion der Kosten für Sozialabgaben. Dazu macht es ein Unternehmen zu einem attraktiven Arbeitgeber. Denn: In der Fachkräftewerbung stellen finanzielle Vorteile und gesundheitsfördernde Angebote – wie Dienstradleasing – oft den ausschlaggebenden Faktor bei der Wahl eines Arbeitgebers dar.
-
Wie ist der Ablauf?
Wenn der Arbeitgeber bereits ein Dienstradleasing eingeführt hat, ist der Ablauf ganz einfach. Dann braucht es nur ein Angebot von uns für das Wunschrad des Arbeitnehmers. Dies leiten wir dann an das Leasingunternehmen weiter. Nach Freigabe beschaffen wir das Wunschrad – wenn nicht auf Lager – und der Leasingvorgang startet für 3 Jahre. Danach kann der Arbeitnehmer das Rad vollständig übernehmen.
-
Es gibt noch keinen Leasingpartner?
Gerne beraten und begleiten wir Unternehmen und Selbstständige bei der Suche nach dem richtigen Leasingpartner sowie bei den ersten Schritten zur Einführung nachhaltiger Mobilitätslösungen im Betrieb. Wir arbeiten bereits jetzt mit vielen Leasinganbietern zusammen und können hier den richtigen Partner empfehlen. Dazu beantworten wir alle Fragen rund um das Leasing.
-
Wie kann ich Leasing im Unternehmen bewerben?
In Unternehmen gibt es immer wieder Fragen, was bei der Einführung eines Dienstradleasings zu berücksichtigen ist. Um hier einen einfachen, schnellen und vollständigen Überblick zu bekommen, der viele Kollegen im Unternehmen mitnimmt, offene Fragen beantwortet und dazu den Angestellten auch die Möglichkeit bietet, sich einen Überblick über mögliche Lastenräder und E-Bikes zu verschaffen, bieten wir für Firmen einen BIKE TEST DAY vor Ort in eurem Unternehmen an. Gerne kommen wir mit ausgewählten Lastenrädern und unseren Lastenrad- und E-Bikeexperten zu euch. Als Einstieg empfehlen wir unseren Produktflyer „Dienstradleasing“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den wir euch gerne auf Anfrage zusenden. Hier findet ihr Informationen und Antworten auf alle wichtigen Fragen inkl. einer Beispielrechnung, was Leasing mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt. Natürlich auch, was und wie wir gemeinsam mit euch das Dienstradleasing im Unternehmen einführen können.
-
isicargo arbeitet mit allen erfahrenen Leasing-Anbietern zusammen
Bikeleasing, Businessbike, Mein Dienstrad, Dein Jobbike, Jobrad, lease-a-bike, Kazenmaier, Eurorad, Eleasa, Deutsche Dienstrad, Würth Leasing, Rad im Dienst, Company Bikes
Such dir jetzt dein passendes Lastenrad aus!
Finanzierung geht na klar auch! Easypay mit isicargo.
Natürlich ist der Direktkauf eines Lastendes auch via Vorkasse, Kreditkarte, EC-Karte, Paypal oder eine Finanzierung jederzeit möglich. Bei Finanzierungen arbeiten wir mit unserem Finanzierungspartner Finance a Bike zusammen. Wenn du also ein Rad mit 0% Zinsen finanzieren willst, sprich uns gerne an. Auch bei weiteren Fragen zum Thema Raten- oder Mietkauf.
Lastenradförderung Brandenburg: Anträge bis 7.4.2024 möglich.
Mit der Förderung von E-Lastenfahrrädern durch die BAFA wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr gefördert.
-
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg
- eingetragene Vereine mit Sitz im Land Brandenburg
- Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im Land Brandenburg
-
Was wird gefördert?
Lastenräder (Neuräder!) und Lastenanhänger mit/ohne Pedelec25 E-Antrieb. Gefördert werden 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.500 € pro Lastenrad, 4.000 € pro E-Lastenrad, 1.000 € pro Lastenradanhänger und 2.500 € pro E-Lastenradanhänger. Die beantragte Zuwendung muss dabei mindestens 500 € betragen. Wird der Fördergegenstand der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, kann sich der Fördersatz auf bis zu 80 % erhöhen.
-
Was wird benötigt?
Ein vollständiges und unverbindliches Angebot über ein passendes Lastenrad, welches wir jederzeit und gerne kostenfrei erstellen – Top Beratung inklusive. Dazu wurden aufgrund begrenzter Finanzmittel Kriterien zur Auswahl festgelegt. Der Zeitpunkt des Antragseingangs ist dabei kein Kriterium für die Förderung. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Mai 2024.
-
Wie ist der Ablauf?
Das Antragsformular findest du auf der verlinkten Webseite ebenso wie die Richtlinie zur Förderung. Der Antrag muss samt unserem Angebot unterschrieben eingereicht werden und kann vorab per Email geschickt werden. Sollten Unterlagen fehlen, meldet sich die Antragsstelle. Das Rad darf erste bestellt werden, wenn der Antrag bewilligt wurde.
-
Wo finde ich weitere Infos?
Alle Informationen und Links, um die Förderung zu beantragen inkl. der Angaben, wer antragsberechtigt ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen, findest du auf der Seite des Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg.
Lastenradförderung Potsdam: Bis zu 1.000 € für privaten Einsatz!
Förderanträge können ab März 2024 gestellt werden. Gefördert wird die Anschaffung fabrikneuer (E-)Lastenräder, damit der Verkehrssektor einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leistet.
-
Was wird gefördert?
Alle unsere Lastenräder, die fabrikneu sowie mit oder ohne Motor ausgestattet sind und die serienmäßig vom Hersteller verfügbare festmontierte Vorrichtungen haben, um Kinder oder Gegenstände vorschriftsmäßig zu transportieren. Das zugelassene Gesamtgewicht muss dazu mindestens 40 kg zusätzlich zur Fahrerin oder zum Fahrer ermöglichen. Die Förderung von Lastenrädern zur gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen.
-
Was wird benötigt?
Ein vollständiges und unverbindliches Angebot über ein passendes Lastenrad von isicargo, welches wir jederzeit und gerne kostenfrei erstellen – Top Beratung inklusive. Für das Antragsverfahren wird dazu benötigt:
- Rechnung Kauf- oder Leasing-Vertrag (Die Rechnung muss auf den Antragstellenden ausgestellt sein und die Rahmennummer enthalten.)
- Kontoauszug als Zahlungsnachweis
- Nachweis Nutzung Ökostrom (nur bei E-Lastenrädern)
- Technische Daten des Lastenrades (z. B. technische Ausstattungsmerkmale)
- Foto(s) der Maßnahme mit angebrachter Förderplakette
- Ggf. kleiner Gastbeitrag für das Förderprogramm
-
Wie ist der Ablauf?
Der Förderantrag ist einschließlich der erforderlichen Unterlagen mit einem Antragsformular unterzeichnet bei der Landeshauptstadt Potsdam einzureichen. Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen! Der Antragstellende darf nach Eingang des Antrags mit der Maßnahme beginnen (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Während des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist die Beauftragung von Lieferungen und Leistungen damit zulässig. Aber: Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn begründet noch keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung! Dafür ist der Zuwendungsbescheid notwendig.
-
Wo finde ich weitere Infos?
Antragsformulare sowie die Durchführung des Förderverfahrens betreffende Formulare sind bei der Koordinierungsstelle Klimaschutz der Landeshauptstadt Potsdam erhältlich und können über das Internet unter dem Stichwort „Klimaschutzförderprogramm“ heruntergeladen werden.