Förderung und Finanzierung

3.500 € Förderung pro Rad möglich.

Fast alle Räder bei isicargo sind förderfähig. Jedes Rad ist auf jeden Fall finanzierbar. Seit 2024 läuft die BAFA Lastenradförderung mit bis zu 25% Zuschuss oder max. 3.500 € Förderung. Damit ist jedes E-Lastenrad, daß für und über ein Gewerbe, eine Selbstständigkeit oder eine Firma angeschafft wird, förderfähig. Das Förderprogramm läuft bis 2027 und gerne informiert unser Beraterteam über alle Fragen zur Förderung und natürlich zu alternativen Leasing- und Finanzierungsoptionen. Dazu übernehmen wir auch die Antragstellung und Abrechnung von Förderanträgen für dich! Sprech uns gerne an, wenn es dieses Angebot noch nicht bei dir in der Firma gibt!

BAFA Bundesförderung für Gewerbe: 25% bis 2027!

Mit der Förderung von E-Lastenfahrrädern durch die BAFA wird bis Juni 2027 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr gefördert.

  • Was wird gefördert?

    Alle unsere Lastenräder, die fabrikneu sind, einen E-Antrieb und ein  zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg mit Transportmöglichkeit haben. Diese Räder können und müssen mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad. Für diese Räder können 25% Fördermittel inkl. Zubehör (Schlösser, Aufbauten) bis zu 3.500 € beantragt werden. Pro Unternehmen können natürlich auch mehrere Lastenräder gefördert werden.

  • Wer ist förderfähig?

    Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen). Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen und Vereine.

  • Was wird benötigt?

    Ein vollständiges und unverbindliches Angebot über ein passendes Lastenrad, welches wir jederzeit und gerne kostenfrei erstellen – Top Beratung inklusive. Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind zudem nachfolgend Unterlagen und Nachweise zu erbringen: Das ausgefüllte Online-Verwendungsnachweisformular, ein selbsterstellter fotografischer Nachweis sowie der Lieferungsvertrag (Auftrags-/Bestellbestätigung) von uns. Dazu ein zahlenmäßiger Nachweis (Rechnung). Auf Anfrage übernehmen wir das Antrags- und Abrechnungsverfahren gerne für unsere Kunden. Wende dich hierzu gerne an unsere Förderexperten.

  • Wie ist der Ablauf?

    Unser Angebot wird samt Förderantrag bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) eingereicht. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, gibt es einen positivem Bescheid. Dann wird das Rad bestellt oder gleich montiert, wenn es auf Lager ist. Nach Einreichen der Rechnungsunterlagen beim BAFA, fließen dann satte 25% zurück aufs Konto. Gerne übernehmen wir den Prozess der Antragsstellung und Abrechnung für dich. Wende dich daher gerne an unsere Förderexperten.

  • Wo finde ich weitere Infos?

    Alle Informationen und Links, um die Förderung zu beantragen inkl. der Angaben, wer antragsberechtigt ist, wie eine Kombination mit Raten- und Mietkauf möglich ist und welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen findest du auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dazu unterstützen wir gerne bei der Antragstellung. Wende dich daher gerne an unsere Förderexperten Jonas und Julian.

Such dir jetzt dein passendes Lastenrad aus!

Finanzierung geht na klar auch! Easypay mit isicargo.

Bei uns ist ein Fahrradkauf unkompliziert, denn du kannst entscheiden, wie du dein Lastenrad kaufen, finanzieren oder leasen willst. Natürlich ist der Direktkauf via Vorkasse, Kreditkarte, EC-Karte oder Paypal jederzeit möglich. Auch eine Finanzierung via easy credit geht. Immer mehr Kunden nutzen zudem das Angebot eines Dienstradleasings beim Arbeitgeber mit einem unserer Leasingpartner oder den Raten- oder Mietkauf. Nach wie vor aktuell ist die Möglichkeit der Förderung zwischen 25% und 40%  – wenn du das Rad über eine Selbstständigkeit oder ein Gewerbe anschaffst. Also: Gerne beraten wir zu den Vor- und Nachteilen einer Finanzierung, des Leasings oder erstellen Angebote für eine Förderung durch Bund, Land und/ oder Stadt.

Lastenradförderung Brandenburg: Anträge bis 7.4.2024 möglich.

Mit der Förderung von E-Lastenfahrrädern durch die BAFA wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr gefördert.

  • Wer wird gefördert?

    • Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg
    • eingetragene Vereine mit Sitz im Land Brandenburg
    • Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im Land Brandenburg
  • Was wird gefördert?

    Lastenräder (Neuräder!) und Lastenanhänger mit/ohne Pedelec25 E-Antrieb. Gefördert werden 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2.500 € pro Lastenrad, 4.000 € pro E-Lastenrad, 1.000 € pro Lastenradanhänger und 2.500 € pro E-Lastenradanhänger. Die beantragte Zuwendung muss dabei mindestens 500 € betragen. Wird der Fördergegenstand der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, kann sich der Fördersatz auf bis zu 80 % erhöhen.

  • Was wird benötigt?

    Ein vollständiges und unverbindliches Angebot über ein passendes Lastenrad, welches wir jederzeit und gerne kostenfrei erstellen – Top Beratung inklusive. Dazu wurden aufgrund begrenzter Finanzmittel Kriterien zur Auswahl festgelegt. Der Zeitpunkt des Antragseingangs ist dabei kein Kriterium für die Förderung. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Mai 2024.

  • Wie ist der Ablauf?

    Das Antragsformular findest du auf der verlinkten Webseite ebenso wie die Richtlinie zur Förderung. Der Antrag muss samt unserem Angebot unterschrieben eingereicht werden und kann vorab per Email geschickt werden.  Sollten Unterlagen fehlen, meldet sich die Antragsstelle. Das Rad darf erste bestellt werden, wenn der Antrag bewilligt wurde.

  • Wo finde ich weitere Infos?

    Alle Informationen und Links, um die Förderung zu beantragen inkl. der Angaben, wer antragsberechtigt ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen, findest du auf der Seite des Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg.