AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ISICARGO GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ISICARGO GmbH(nachfolgend „ISICARGO“) und ihren Kundinnen und Kunden über den Verkauf, die Lieferung, Vermietung, das Leasing, Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Fahrrädern, Lastenrädern, Zubehör und ergänzenden Dienstleistungen.
  • Diese AGB gelten sowohl gegenüber
    Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber
    Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  • Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ISICARGO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu

§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss

  • Vertragspartner ist die ISICARGO GmbH, Streustraße 66, 13086 Berlin.
  • Angebote von ISICARGO sind freibleibend und unverbindlich.
  • Ein Vertrag kommt erst zustande durch: schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Auslieferung der Ware bzw. Beginn der Leistung.

§ 3 Leistungsumfang

  • Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag.
  • ISICARGO bietet insbesondere:
    Verkauf neuer und gebrauchter Fahrräder und Lastenräder,
    Leasing- und Mietmodelle,
    Wartungs-, Reparatur- und Beratungsleistungen,
    Zubehör und Ersatzteile.
  • Technische Änderungen und handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Zahlungen sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Bei Zahlungsverzug ist ISICARGO berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten zu berechnen.
  • Bei Leasing- oder Mietverträgen gelten die jeweils vereinbarten Zahlungspläne.

§ 5 Lieferung, Abholung, Gefahrübergang

  • Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
  • Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware über.
  • Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder bei Abholung mit Übergabe an den Kunden über.
  • Selbstabholung ist nach Terminvereinbarung möglich.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  • Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ISICARGO.
  • Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für zukünftige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
  • Leasing- und Mietobjekte bleiben stets Eigentum des jeweiligen Eigentümers/Leasinggebers.

§ 7 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

  • Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  • Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
  • Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

§ 8 Gewährleistung – Allgemeine Regelung

  • Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Überlastung oder fehlende Wartung begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
  • Für Verschleißteile (z. B. Reifen, Bremsbeläge, Ketten, Akkukapazität) gelten die jeweiligen Hersteller- und technischen Vorgaben.

§ 9 Sonderregelungen für Unternehmer und gewerbliche Lastenräder

1. Anwendungsbereich
Diese Regelungen gelten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), insbesondere bei der Nutzung von Lastenrädern im gewerblichen Einsatz (z. B. Logistik, Zustellung, Handwerk, kommunale Nutzung).

2. Verkürzte Gewährleistung

  • Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
  • Die Verkürzung gilt nicht für: arglistig verschwiegene Mängel, ausdrücklich übernommene Garantien, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Untersuchungs- und Rügepflicht

  • Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
  • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
  • Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
  • Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB analog).

4. Gebrauchte Ware

Bei gebrauchten Lastenrädern oder Komponenten ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 10 Haftung

  1. ISICARGO haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ISICARGO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Vertragsdauer bei Miete, Leasing, Dienstleistungen

  • Miet- und Leasingverträge werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen.
  • Kündigung, Rückgabe, Verlängerung und Rücknahmebedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
  • Bei vorzeitiger Beendigung können Kosten entstehen.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz von ISICARGO.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

Ergänzung I: Service-AGB für Werkstatt- & Inspektionsleistungen

§ 14 Serviceleistungen, Werkstatt & Inspektionen

14.1 Geltungsbereich

  • Diese Regelungen gelten ergänzend für alle Werkstatt-, Wartungs-, Reparatur- und Inspektionsleistungen der ISICARGO GmbH an Fahrrädern, Lastenrädern, E-Bikes und Zubehör.

14.2 Vertragsschluss & Leistungsumfang

  • Der Umfang der Serviceleistung ergibt sich aus dem erteilten Werkstattauftrag.
  • Mündliche Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
  • Notwendige Zusatzarbeiten dürfen ohne Rückfrage ausgeführt werden, wenn:
    sie der Verkehrssicherheit dienen oder die Kosten 15 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht überschreiten.

14.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Mängel, Vorschäden oder Besonderheiten (z. B. gewerbliche Nutzung, hohe Laufleistung) anzugeben.
    Unterbleibt dies, haftet ISICARGO nicht für daraus entstehende Folgeschäden.

14.4 Gewährleistung bei Serviceleistungen

  • Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Für Unternehmer beträgt die Gewährleistung auf Werkstattleistungen 12 Monate.
  • Keine Gewährleistung besteht für: normalen Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Schäden infolge unterlassener Wartung, bereitgestellte Fremdteile.

14.5 Abnahme & Abholung

  • Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.
  • Erfolgt keine Abholung innerhalb von 14 Tagen, ist ISICARGO berechtigt:
    Standgebühren zu berechnen, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden einzulagern.

14.6 Haftung

Die Haftung richtet sich nach § 10 dieser AGB. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern keine ausdrückliche Verwahrung vereinbart wurde.

Ergänzung II: Sonderbedingungen für B2B-Flottenkunden (B2B / B2G)

§ 15 Sonderbedingungen für gewerbliche Flottenkunden

15.1 Anwendungsbereich

Diese Sonderbedingungen gelten für Unternehmer (§ 14 BGB), insbesondere bei:

  • Flottenverträgen,
  • Rahmenverträgen,
  • Projekten mit mehreren Fahrzeugen,
  • kommunalen oder geförderten Beschaffungen.

15.2 Rahmen- und Flottenverträge

  • Flottenverträge werden in der Regel als Rahmenverträge geschlossen.
  • Einzelabrufe erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Konditionen.
  • Preisänderungen sind zulässig, sofern sie sachlich begründet sind (z. B. Herstelleranpassungen).

15.3 Einsatzbedingungen & Nutzung

  • Flottenfahrzeuge sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
  • Überlastung, unsachgemäßer Umbau oder nicht freigegebene Zubehörteile führen zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.
  • Der Kunde stellt sicher, dass Nutzer:innen ausreichend geschult sind.

15.4 Wartungspflichten

  • Der Kunde ist verpflichtet, Wartungsintervalle gemäß Herstellervorgaben einzuhalten.
  • Unterlassene oder verspätete Wartung führt zum Verlust von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen.
  • ISICARGO kann Wartungsnachweise verlangen.

15.5 Reaktionszeiten & Service-Level (optional)

  • Vereinbarte Service-Level (z. B. Reaktionszeiten, Ersatzfahrzeuge) gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  • Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Express- oder Vorzugsbehandlung.

15.6 Gewährleistung & Haftung bei Flotten

  • Für neue Fahrzeuge beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
  • Für gebrauchte Fahrzeuge ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Die Haftung für Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

15.7 Fördermittel & Drittverträge

  • ISICARGO übernimmt keine Haftung für:
  • Förderzusagen Dritter,
  • Förderhöhe oder Bewilligungszeiträume.
  • Der Kunde ist selbst verantwortlich für Anträge, Fristen und Nachweise.